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Deutschland — Steuer- und Verwaltungsleitfaden für Models

Alles, was du als Model in Deutschland über Steuern, Anmeldung, Rechnungen und Versicherungen wissen musst.

Nur zu Informationszwecken — keine Steuerberatung. Dieser Leitfaden erklärt in einfacher Sprache, wie das deutsche System für arbeitende Models funktioniert. Jede Situation ist anders. Bevor du dich anmeldest, etwas einreichst oder Entscheidungen triffst, sprich mit einem Steuerberater oder deinem zuständigen Finanzamt. Die genannten Beträge gelten für 2026.

Wenn du in Deutschland mit Modeln Geld verdienst — egal ob gelegentlich, neben einem Job oder Studium oder hauptberuflich — führst du ein kleines Unternehmen. Du bist selbstständig. Es gibt keinen vorgefertigten „Model-Angestellten-Status“; du stellst deinen Kunden Rechnungen (oder deine Agentur stellt sie in deinem Namen) und bist selbst für deine Steuern und Sozialversicherung verantwortlich.

Deutschland teilt Selbstständige in zwei Kategorien ein:

Freiberufler (freier Beruf): Schriftsteller, Ärzte, Anwälte, bestimmte Künstler, Berater. Weniger Bürokratie, keine Gewerbesteuer.
Gewerbe (gewerbliche Tätigkeit): Fast alle anderen, die ein Geschäft betreiben. Mehr Bürokratie, einschließlich einer Gewerbeanmeldung.

Models fallen unter Gewerbe. Dies ist im deutschen Steuerrecht seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1967 (BFH 8.6.1967 – IV 62/65) festgelegt und gilt bis heute als gängige Auslegung. Die Begründung: Klassische Modelarbeit — Mode, Werbung, E-Commerce, Katalog, Laufsteg — gilt nicht als ausreichend „rein künstlerisch“, um als freier Beruf zu gelten. Du präsentierst ein Produkt oder eine Marke, du erschaffst kein eigenständiges künstlerisches Werk.

Eine enge Ausnahme besteht, wenn deine Arbeit echt und nachweislich künstlerisch ist (manche Performance-Kunst, Body Art oder Kunstfotografie-Projekte). In der Praxis wird dies selten anerkannt, und die Finanzämter legen einen strengen Maßstab an.

Warum das wichtig ist

Gewerbe bedeutet, dass du dich an zwei Stellen anmeldest (Gewerbeamt und Finanzamt), möglicherweise irgendwann Gewerbesteuer zahlst und automatisch Mitglied der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) wirst.

KSK (Künstlersozialkasse)

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine Sozialversicherung für selbstständige Künstler. Die meisten Models — vor allem mit Schwerpunkt Mode, Commercial, E-Commerce, Katalog oder Werbung — werden nicht aufgenommen, weil die Tätigkeit als gewerblich-präsentierend, nicht künstlerisch-darstellend eingestuft wird. Eine Aufnahme ist denkbar, wenn der Schwerpunkt deiner Arbeit eindeutig künstlerisch ist (z. B. Performance-Modeling, eigene Kunstprojekte) — sprich in dem Fall mit einem Steuerberater, bevor du Aufwand in einen Antrag steckst.

Das ist eine der häufigsten Fragen, und es gibt keine saubere Zahlengrenze. Das Finanzamt schaut auf mehrere Signale gemeinsam:

Gewinnerzielungsabsicht: Du willst Geld verdienen, nicht nur Erfahrungen sammeln
Wiederholung: Du nimmst regelmäßig Jobs an, nicht nur einmalig
Außenauftritt: Du hast eine Sedcard, eine Agentur, einen Instagram-Auftritt, der Buchungsanfragen anzieht
Investition: Du hast Geld für Tests, Sedcards, Kurse oder Equipment ausgegeben

Treffen die meisten Punkte zu, bist du aus Sicht des Finanzamts beruflich tätig — auch wenn dein Einkommen gering ist. TfP-Shootings und unbezahlte Editorials lösen das nicht von allein aus — aber sobald du beginnst, bezahlte Jobs anzunehmen mit der Absicht, weiterzumachen, melde dich an.

Praktische Faustregel

Wenn du anfängst zu denken „ich sollte mich wahrscheinlich anmelden“, dann solltest du dich wahrscheinlich anmelden. Eine verspätete Anmeldung kann Nachzahlungen, Bußgelder und Zinsen bedeuten. Eine frühe Anmeldung kostet dich nichts extra und gibt dir eine Steuernummer für deinen ersten bezahlten Job.

Zwei Anmeldungen, in dieser Reihenfolge. Beide müssen erledigt sein, bevor du deine erste Rechnung schreibst.

1. Gewerbeanmeldung — beim örtlichen Gewerbeamt

Das ist das Gewerbeamt der Stadt oder des Bezirks, in dem du wohnst. Viele Städte bieten dies inzwischen online an.

Mitbringen: Personalausweis oder Reisepass und (wenn du Nicht-EU-Bürger bist) eine Aufenthaltserlaubnis, die Selbstständigkeit ausdrücklich erlaubt
Kosten: Etwa 20 bis 60 Euro, je nach Gemeinde
Tätigkeitsbeschreibung: Schreib „Fotomodel“ oder „Tätigkeit als Model“, nicht nur „Model“ (auf Deutsch mehrdeutig)
Unter 18: Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern und in manchen Fällen familiengerichtliche Genehmigung erforderlich

2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — beim Finanzamt

Das Gewerbeamt leitet deine Anmeldung normalerweise automatisch ans Finanzamt weiter, und das Finanzamt schickt dir dann den Fragebogen zu. Du kannst ihn auch selbst online über das ELSTER-Portal (elster.de) starten — das geht schneller.

Der Fragebogen fragt nach:

Persönliche Angaben: Adresse und Kontaktdaten
Tätigkeit: Beschreibung deiner Tätigkeit
Einkommensschätzung: Geschätztes Einkommen und Umsatz für das laufende und kommende Jahr
Kleinunternehmerregelung: Ob du sie nutzen möchtest
Bankverbindung: IBAN und BIC
Hinweis zur Einkommensschätzung: Schätze nicht „lieber zu hoch“, um auf der sicheren Seite zu sein. Das Finanzamt nutzt deine Schätzung, um vierteljährliche Vorauszahlungen festzusetzen — überschätzt du, zahlst du Steuern im Voraus, die du gar nicht schuldest. Schätzt du dramatisch zu niedrig, wartet im Folgejahr eine hohe Nachzahlung. Realistisch und leicht konservativ ist am besten.

Nach dem Einreichen vergibt das Finanzamt deine Steuernummer — meist innerhalb von 2 bis 6 Wochen. Diese Nummer gehört auf jede Rechnung. Ohne sie darfst du rechtlich keine Rechnung stellen.

Verwechsle deine Nummern nicht

Steuer-ID: Deine persönliche, lebenslange Steuer-Identifikationsnummer (die hast du schon, wenn du in Deutschland lebst)
Steuernummer: Deine geschäftliche Steuernummer, vom Finanzamt für deine Selbstständigkeit ausgestellt
USt-IdNr.: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — nur relevant, wenn du Umsatzsteuer berechnest und grenzüberschreitend mit EU-Kunden arbeitest
Die Nummer, die du auf deine Rechnungen schreibst, ist die Steuernummer.
Wichtig: Erklärungspflicht ab Anmeldung. Sobald du beim Finanzamt angemeldet bist, musst du jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben — auch wenn dein Gewinn 0 € beträgt oder du keine Steuer zahlen musst. Das gilt für Einkommensteuer, Umsatzsteuer (auch als Kleinunternehmer) und Gewerbesteuer (sobald angemeldet). Das Formular muss raus, auch wenn nichts zu zahlen ist.

Ob Modeln dein Haupteinkommen oder eine Nebentätigkeit ist, beeinflusst mehrere Bereiche:

Krankenversicherung

Hauptberuf: Du musst dich selbst versichern (gesetzlich oder privat)
Nebentätigkeit: Bist du anderswo angestellt mit gesetzlicher Versicherung und modelst nebenbei, kannst du oft bei deiner Arbeitgeber-Versicherung bleiben — aber nur, solange das Nebeneinkommen unter bestimmten Grenzen bleibt
Studierende unter 25 aufgepasst: Wenn du als Studierende/r unter 25 in der Familienversicherung deiner Eltern bist, kannst du den Schutz verlieren, sobald deine selbstständigen Einkünfte 325 €/Monat überschreiten. Familienversicherung gilt zudem nur, solange Kindergeld läuft (bis 18, oder bis 25 bei Ausbildung/Studium). Das ist eine der häufigsten Überraschungen — informiere deine Krankenkasse, bevor du regelmäßig Aufträge annimmst. Im Zweifel kann es zu Nachzahlungen kommen.

Rentenversicherung

Nebeneinkünfte aus einem Gewerbe sind in der Regel nicht beitragspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, aber bei sehr hohen Nebeneinkünften gelten andere Regeln.

Steuern

Haupt- und Nebeneinkünfte werden für die Einkommensteuer addiert. Es gibt keinen separaten „Nebeneinkommen-Freibetrag“ zusätzlich zum allgemeinen Grundfreibetrag.

Wenn du neben einem Job oder Studium mit dem Modeln anfängst, informiere deine Krankenkasse und (wenn relevant) deinen Arbeitgeber. Geh nicht davon aus, dass sich nichts ändert.

Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) ist eine Vereinfachung, die kleinen Unternehmen erlaubt, keine Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.

Du kannst sie nutzen, wenn:

Vorjahr: Dein Umsatz (Bruttoeinnahmen, nicht Gewinn) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 Euro betragen hat
Laufendes Jahr: Dein Umsatz im laufenden Jahr unter 100.000 Euro bleibt

Was das in der Praxis bedeutet

Keine Umsatzsteuer: Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus
Keine Voranmeldungen: Keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen
Weniger Bürokratie: Einfachere Rechnungen

Der Nachteil

Du kannst die Umsatzsteuer, die du auf eigene Geschäftsausgaben zahlst (Kameraausrüstung, Reisen, Honorare), nicht zurückholen. Für die meisten Models am Anfang mit niedrigen Ausgaben spielt das kaum eine Rolle. Wenn du stark investierst, kann die Regelbesteuerung mehr sparen.

Pflichthinweis auf jeder Rechnung

Auf jede Rechnung als Kleinunternehmer musst du diesen Satz aufnehmen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Wenn du im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze überschreitest, verlierst du den Status sofort — bereits mit der Rechnung, die die Grenze überschreitet, und musst ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer berechnen. Behalte deine laufende Summe im Blick.

Einkommensteuer — die wichtigste

Du zahlst Einkommensteuer auf deinen Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben), nicht auf deine Bruttoeinnahmen. Der steuerliche Grundfreibetrag für 2026 liegt bei 12.348 Euro. Liegt dein zu versteuerndes Jahreseinkommen darunter, zahlst du keine Einkommensteuer — du musst aber trotzdem eine Steuererklärung abgeben.

Über 12.348 Euro beginnt der Steuersatz bei 14 % und steigt progressiv auf 42 % an (und 45 % ab 277.826 Euro). Für die meisten arbeitenden Models in den ersten Jahren liegst du im Bereich von 14 bis 25 %.

Vorauszahlungen — die Falle im zweiten Jahr

Sobald du deine erste Steuererklärung abgegeben hast, setzt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest — fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Diese basieren auf dem Gewinn deines letzten Steuerbescheids.

Die typische Falle, in die viele Models tappen: Im zweiten Jahr deiner Selbstständigkeit kann es passieren, dass gleichzeitig fällig wird: (1) Die Nachzahlung für das erste Jahr (oft mehrere tausend Euro), (2) die nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen für das laufende Jahr (rückwirkend), und (3) die normalen vierteljährlichen Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Im schlimmsten Fall stehen plötzlich 4.000–8.000 € auf einmal an — ohne dass du das eingeplant hast. Genau deshalb ist die Rücklagen-Faustregel weiter unten so wichtig: Lege ab dem ersten verdienten Euro Steuern beiseite, auch wenn das erste Jahr noch keine Vorauszahlungen verlangt.

Sonderausgaben: ein oft vergessener Steuervorteil

Neben deinen Betriebsausgaben kannst du bestimmte private Ausgaben als Sonderausgaben absetzen — sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen direkt. Die wichtigsten für Models:

Krankenversicherung: Beiträge zur Krankenversicherung (gesetzlich oder privat, Basisabsicherung)
Pflegeversicherung: Beiträge zur Pflegeversicherung
Altersvorsorge: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup-Rente, in Grenzen private Rentenverträge
Spenden: Spenden an gemeinnützige Organisationen
Beispiel: Bei einem Gewinn von 30.000 € und 3.000 € Krankenversicherungs- und Pflegebeiträgen versteuerst du nicht 30.000 €, sondern 26.964 € — das spart bei dem Steuersatz schnell mehrere hundert Euro Einkommensteuer. In den Beispielrechnungen unten sind diese Sonderausgaben bereits berücksichtigt.

Umsatzsteuer

Wenn du kein Kleinunternehmer bist, weist du 19 % Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus und führst sie monatlich oder vierteljährlich über ELSTER ans Finanzamt ab.

Wichtig: Die Umsatzsteuer, die du von Kunden einnimmst, ist nicht dein Geld. Du sammelst sie für das Finanzamt ein und reichst sie weiter. Behandle sie entsprechend — getrennt halten, nicht ausgeben.

Gewerbesteuer

Da du Gewerbetreibender bist, kann sie anfallen — aber es gibt einen großzügigen Freibetrag: Die ersten 24.500 Euro Gewinn pro Jahr sind steuerfrei. Die meisten Models am Anfang zahlen sie nie.

Liegt dein Jahresgewinn darüber, wird die Gewerbesteuer in zwei Schritten berechnet: Zuerst wird der Steuermessbetrag ermittelt (3,5 % nach § 11 Abs. 2 GewStG), dann wird dieser mit dem Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert. Der Hebesatz wird von deiner Gemeinde festgelegt — typische Werte: Wiesbaden 460 %, München 490 %, Berlin 410 %, Bensheim 420 %. Bundesweit liegt der Durchschnitt bei rund 435–460 %. Frag bei deiner Gemeinde nach dem aktuellen Wert.

Gewerbesteuer-Anrechnung

Die gezahlte Gewerbesteuer wird zum großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet (Faktor 4,0 nach § 35 EStG). Du zahlst sie also nicht doppelt — siehe Beispielrechnungen unten.

Solidaritätszuschlag

Greift nur bei höheren Einkommen. Der Soli fällt erst an, wenn die festzusetzende Einkommensteuer 19.950 € (2025) bzw. 20.350 € (2026) übersteigt.

In der Praxis fällt der Soli für die meisten Models nicht an — selbst bei 100.000 € Gewinn liegt die Einkommensteuer (nach Anrechnung der Gewerbesteuer) oft noch unter dieser Freigrenze. Siehe Beispielrechnungen unten.

Kirchensteuer

Bist du in Deutschland Mitglied einer anerkannten Kirche, gehen automatisch 8 bis 9 % deiner Einkommensteuer an deine Kirche.

Verluste in den ersten Jahren — was passiert?

In deinen ersten Jahren als Model wirst du wahrscheinlich erst einmal investieren: Sedcards, Tests, Reisen zu Castings, Equipment, Weiterbildung. Wenn deine Betriebsausgaben höher sind als deine Einnahmen, machst du einen steuerlichen Verlust.

Das ist nicht schlimm — im Gegenteil: Verluste mindern deine Steuerlast.

Verrechnung mit anderen Einkünften: Wenn du nebenbei noch andere Einkünfte hast (z. B. aus einem Job), kann der Verlust aus der Modeltätigkeit mit diesen Einkünften verrechnet werden — du zahlst dann insgesamt weniger Steuer.
Verlustvortrag: Wenn dein Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist, kannst du den Verlust auf Folgejahre vortragen — er mindert deine Steuer in zukünftigen, gewinnbringenden Jahren.
Wichtig: Damit das Finanzamt deinen Verlust anerkennt, musst du eine ernsthafte Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können. Mehrjährige Verluste ohne Plan, profitabel zu werden, können als „Liebhaberei“ eingestuft werden — dann ist der Steuervorteil weg. Halte deine Investitionen sauber dokumentiert und plane realistisch.

Hier siehst du, was Models bei verschiedenen Gewinnstufen tatsächlich an Einkommensteuer UND Gewerbesteuer zahlen — plus die vierteljährlichen Vorauszahlungen, die im Folgejahr fällig werden. Wichtig: Umsatzsteuer, Krankenversicherung und Altersvorsorge kommen zusätzlich obendrauf (siehe Hinweise unter der Tabelle).

Alle Beispiele: ledig, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer, mit 3.000 € jährlichen Vorsorgeaufwendungen (private Krankenversicherung 2.400 € + Pflegeversicherung 600 €), Hebesatz Gewerbesteuer 460 %. Berechnet mit professioneller Steuerberater-Software (Datev) für 2025.

Bei 20.000 \u20AC Jahresgewinn

Einkommensteuer902 €
Gewerbesteuer0 €
GewSt-Anrechnung
Steuern gesamt902 €
Vorauszahlung/Quartal226 €
Effektive Steuerquote4,5 %
Monatlich verfügbar1.341 €

Bei 30.000 \u20AC Jahresgewinn

Einkommensteuer2.621 €
Gewerbesteuer961 €
GewSt-Anrechnung836 €
Steuern gesamt3.582 €
Vorauszahlung/Quartal896 €
Effektive Steuerquote11,9 %
Monatlich verfügbar1.951 €

Bei 50.000 \u20AC Jahresgewinn

Einkommensteuer5.754 €
Gewerbesteuer4.457 €
GewSt-Anrechnung3.876 €
Steuern gesamt10.211 €
Vorauszahlung/Quartal2.553 €
Effektive Steuerquote20,4 %
Monatlich verfügbar3.065 €

Bei 70.000 \u20AC Jahresgewinn

Einkommensteuer10.301 €
Gewerbesteuer7.953 €
GewSt-Anrechnung6.916 €
Steuern gesamt18.254 €
Vorauszahlung/Quartal4.564 €
Effektive Steuerquote26,1 %
Monatlich verfügbar4.062 €

Bei 100.000 \u20AC Jahresgewinn

Einkommensteuer18.336 €
Gewerbesteuer13.197 €
GewSt-Anrechnung11.476 €
Steuern gesamt31.533 €
Vorauszahlung/Quartal7.883 €
Effektive Steuerquote31,5 %
Monatlich verfügbar5.455 €

Die Vorauszahlungs-Falle — warum Models in Schulden landen

Sobald du deine erste Steuererklärung abgegeben hast, setzt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest — fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Beträge in der Tabelle oben (z. B. 2.553 €/Quartal bei 50.000 € Gewinn) sind die Summe aus Einkommensteuer- UND Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.

Das ist die Falle: Im zweiten Jahr deiner Selbstständigkeit kann es passieren, dass gleichzeitig fällig wird:

1. Nachzahlung für Jahr 1 (mehrere tausend Euro)
2. Rückwirkende Anpassung der Vorauszahlungen für Jahr 2 (Quartale, die schon hätten bezahlt werden müssen, werden nachgefordert)
3. Normale Quartals-Vorauszahlung für das laufende Jahr 2

Bei 70.000 € Gewinn können das 25.000 € auf einmal sein. Bei 100.000 € Gewinn über 40.000 € auf einmal.

Genau hier landen Models, die ein gutes Jahr hatten und denken: „Ich hab Steuern gezahlt, alles gut.“ Im Folgejahr kommt das System nach — und wenn das Geld weg ist, ist es weg.

Die einzige Lösung: Lege ab dem ersten verdienten Euro Steuern beiseite, auch wenn das erste Jahr noch keine Vorauszahlungen verlangt. Siehe Rücklagen-Empfehlung im nächsten Abschnitt.

Nicht in dieser Tabelle enthalten — kommt zusätzlich obendrauf

Diese Tabelle zeigt nur Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Drei weitere wichtige Posten kommen separat hinzu — und werden oft vergessen:

Umsatzsteuer (19 %) — Wenn du nicht mehr Kleinunternehmer bist (ab 25.000 € Vorjahresumsatz), berechnest du 19 % Umsatzsteuer auf jede Rechnung. Diese Steuer ist nicht dein Geld — du sammelst sie für das Finanzamt ein und führst sie ab. Trotzdem fließt sie durch dein Konto. Wenn du sie aus Versehen ausgibst, fehlt das Geld bei der nächsten Voranmeldung. Halte 100 % davon auf einem getrennten Konto.

Krankenversicherung — In den obigen Berechnungen sind 3.000 €/Jahr Krankenversicherungsbeiträge bereits als Sonderausgabe abgesetzt (das mindert die Einkommensteuer). Aber das Geld geht trotzdem real raus: Bei privater Krankenversicherung oft 200–500 €/Monat, bei gesetzlicher richtet es sich nach deinem Einkommen.

Altersvorsorge — Selbstständige Models sind nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rente. Wenn du nichts privat zurücklegst, hast du im Alter kein Einkommen. Die meisten Steuerberater empfehlen, mindestens 10–15 % deines Gewinns für die Altersvorsorge beiseite zu legen.

Das „Monatlich verfügbar“ in der Tabelle ist also der Betrag NACH Steuern UND Krankenversicherung — aber VOR Altersvorsorge und vor allen privaten Lebenshaltungskosten (Miete, Essen, etc.).

Effektive Steuerquote: Was du wirklich an Steuern zahlst, gemessen am Gewinn. Liegt für die meisten Models in den ersten Jahren unter 20 %.
Gewerbesteuer-Anrechnung: Die gezahlte Gewerbesteuer wird zum großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet (Faktor 4,0 nach § 35 EStG). Du zahlst sie also nicht doppelt.
Soli: Fällt erst an, wenn die festzusetzende Einkommensteuer 19.950 € (2025) bzw. 20.350 € (2026) übersteigt. Bei den meisten Models — selbst bei 100.000 € Gewinn — bleibt sie unter dieser Grenze.
Monatlich verfügbar: Was nach Steuern UND Krankenversicherung tatsächlich übrig bleibt. Wichtig: Davon musst du noch Miete, Lebenshaltung und Altersvorsorge zahlen.
Wichtig: Diese Zahlen ändern sich, sobald du verheiratet bist, Kinder hast, andere Einkommen kombinierst oder einen anderen Hebesatz hast. Die Beispiele sind Orientierungshilfen — deine echte Steuer berechnet dein Steuerberater oder Steuerprogramm.
JahresgewinnEchte Steuerquote (inkl. GewSt)Empfohlene Rücklage
Unter 12.348 €0 %Keine Rücklage nötig (aber Belege sammeln)
12.348 – 20.000 €0–4,5 %ca. 5–10 %
20.000 – 30.000 €4,5–12 %ca. 15 %
30.000 – 50.000 €12–20 %ca. 20 %
50.000 – 70.000 €20–26 %ca. 25 %
70.000 – 100.000 €26–32 %ca. 30 %
Über 100.000 €32 %+ca. 35 %+
Zusätzlich, separat: Wenn du Umsatzsteuer berechnest, halte 100 % davon auf einem getrennten Konto oder Unterkonto. Es ist nicht dein Geld.

Praktischer Aufbau

Eröffne ein zweites Bankkonto mit dem Namen „Steuern“ und überweise sofort den oben genannten Prozentsatz dorthin, sobald eine Rechnung bezahlt ist. Rühr es nicht an. Wenn die Steuerrechnung kommt, ist das Geld schon da.

Das ist getrennt von den Steuern, aber genauso wichtig. Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Als Selbstständiger bist du nicht automatisch über einen Arbeitgeber abgesichert — du musst dich selbst kümmern und selbst zahlen.

Allgemeine Krankenversicherungspflicht seit 2007

Krankenversicherung ist in Deutschland nicht optional. Seit 1. April 2007 muss jede Person mit Wohnsitz in Deutschland krankenversichert sein — gesetzlich oder privat. Das gilt auch für Selbstständige, auch für Models, auch für junge Menschen ohne gesundheitliche Probleme.

Was passiert, wenn du keine Versicherung hast: Sobald die Krankenkasse erfährt, dass du in Deutschland gelebt und gearbeitet hast (z. B. durch eine spätere Anmeldung oder durch das Finanzamt), fordert sie die Beiträge rückwirkend vom ersten Tag deiner Versicherungspflicht. Das kann bedeuten:

Mehrere Jahre an Nachzahlungen — bei einem GKV-Mindestbeitrag von ca. 250–300 €/Monat sind das schnell 9.000–15.000 € für drei Jahre
Säumniszuschläge von 1 % pro Monat auf rückständige Beiträge (entspricht 12 % pro Jahr)
Höhere Beitragsbemessung möglich, wenn du dein damaliges Einkommen nicht nachweisen kannst — die Krankenkasse darf dann das Höchsteinkommen ansetzen

Wir kennen Fälle, in denen Models nach Jahren ohne Versicherung mit Forderungen über 20.000 € konfrontiert wurden — plus laufende Beiträge ab Anmeldung.

Besonders gefährdet sind:

• Models, die aus dem Ausland nach Deutschland ziehen und denken, ihre Auslandsversicherung reicht (sie reicht in den allermeisten Fällen nicht)
• Studierende, die aus der Familienversicherung gefallen sind, weil ihre selbstständigen Einnahmen 325 €/Monat überschritten haben — und es nicht gemerkt haben
• Models in der Lücke zwischen Studium und erstem festem Versicherungsbeginn
• Models, die zwischen privat und gesetzlich gewechselt haben mit einem unversicherten Zwischenzeitraum

Egal wie es zur Lücke gekommen ist: Versuch nicht, dich „durchzuschummeln“. Eine Krankenkasse kontaktieren, Situation erklären, anmelden. Je früher, desto kleiner der Schaden.

Gesetzlich vs. Privat

Gesetzlich (GKV): Beiträge richten sich nach deinem angegebenen Einkommen, mit einem Mindestbeitrag pro Monat
Privat (PKV): Beiträge richten sich nach Alter und Gesundheitszustand, oft günstiger in jungen Jahren, aber später schwerer wieder zu verlassen
Lass dich vor der Entscheidung beraten. Sie hat langfristige Konsequenzen. Ein Wechsel zurück von PKV in die GKV ist als Selbstständiger sehr schwierig und in vielen Fällen nicht möglich.

Rentenversicherung

Rentenversicherung ist für selbstständige Gewerbetreibende grundsätzlich freiwillig — du solltest aber trotzdem für das Alter vorsorgen. Viele Selbstständige zahlen in private Rentenversicherungen, die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung oder andere langfristige Spar- und Anlageformen ein.

Werkstudenten

Wenn du neben dem Studium modelst, kannst du aus der Familienversicherung deiner Eltern fallen, sobald deine Einnahmen aus Selbstständigkeit zu hoch werden. Sprich mit deiner Krankenkasse und dem Sozialamt, bevor du ausweitest.

Nach deutschem Umsatzsteuerrecht (§14 UStG) muss jede Rechnung bestimmte Angaben enthalten. Fehlende Angaben können dazu führen, dass dein Kunde die Zahlung verweigert oder die Ausgabe nicht geltend machen kann — was dazu führt, dass er dich nur zögerlich erneut bucht.

Pflichtangaben auf jeder Rechnung

1Dein vollständiger Name und deine Adresse
2Vollständiger Name und Adresse deines Kunden (die Agentur oder Marke, nicht der Fotograf — es sei denn, er bezahlt dich direkt)
3Deine Steuernummer (oder USt-IdNr., falls vorhanden)
4Das Rechnungsdatum
5Eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer — keine Lücken, keine Doppelungen. Ein Format wie 2026-001, 2026-002 ist in Ordnung.
6Das Leistungsdatum — der Shootingtag oder Jobtag. Stimmt es mit dem Rechnungsdatum überein: „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum.“
7Eine klare Beschreibung — z. B. „Modeling für [Marke] Kampagnenshoot, [Datum], [Ort]“
8Den Nettobetrag (dein Honorar vor Umsatzsteuer)
9Den Umsatzsteuersatz (19 %) und -betrag — ODER den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung
10Den Bruttobetrag (netto + USt; bei Kleinunternehmern einfach das Honorar)
11Zahlungsbedingungen (z. B. „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen auf das unten angegebene Konto“)
12Deine Bankverbindung (IBAN, BIC, Kontoinhaber)

Bei Rechnungen unter 250 Euro brutto sind die Anforderungen etwas lockerer — die meisten Modelhonorare liegen aber darüber, also nutze standardmäßig das vollständige Format.

Beispielrechnung (Kleinunternehmer)

Anna Müller

Musterstraße 12

10115 Berlin

Steuernummer: 12/345/67890

Berlin, 15.06.2026

Rechnung Nr. 2026-007

An:

Beispiel Fashion GmbH

Buchhaltung

Beispielallee 5

20095 Hamburg

Leistungsdatum: 10.06.2026

Position 1: Modeling für Sommerkampagne 2026

Shooting am 10.06.2026, Studio Hamburg

Honorar: 1.200,00 EUR

Gesamtbetrag: 1.200,00 EUR

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: Anna Müller

IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00

BIC: COBADEFFXXX

Bank: Beispielbank

Vielen Dank für die Zusammenarbeit.

Rechnung mit Umsatzsteuer (Regelbesteuerung)

Ersetze den §19-UStG-Satz durch:
Honorar netto: 1.200,00 EUR
zzgl. 19 % USt: 228,00 EUR
Gesamtbetrag (brutto): 1.428,00 EUR

E-Rechnung

Deutschland führt schrittweise bis 2028 verpflichtende, maschinenlesbare E-Rechnungen für B2B-Geschäfte ein. Seit Januar 2025 musst du E-Rechnungen in Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD empfangen können. Als Kleinunternehmer bist du davon befreit, selbst E-Rechnungen ausstellen zu müssen, aber immer mehr Agenturen werden sie verlangen. Die meisten Buchhaltungstools (sevdesk, lexoffice, Accountable, Norman) erledigen das automatisch.

Bewahre jede Rechnung 10 Jahre auf — das ist gesetzlich vorgeschrieben (GoBD). In einem Format, das nicht still verändert werden kann. Cloud-basierte Buchhaltungssoftware erledigt das; wenn du Word oder Pages nutzt, speichere finale PDFs.

10 Jahre lang aufbewahren

Rechnungen: Jede ausgestellte Rechnung (auch stornierte oder korrigierte)
Belege: Jeden Beleg für eine Betriebsausgabe, die du absetzen möchtest
Kontoauszüge: Jedes Konto, das für geschäftliche Einnahmen oder Ausgaben genutzt wurde
Verträge: Verträge, Model-Release-Formulare, Buchungsbestätigungen, Agenturbestätigungen
Fahrtenbücher: Wenn du Fahrtkosten geltend machst
E-Mails: Bestätigungen von Buchungen und Zahlungsbedingungen

Praxis-Tipp

Digital reicht — eine klar strukturierte Ordnerstruktur (ein Ordner pro Jahr, Unterordner nach Kunde oder Monat) funktioniert. Mach sofort Fotos von Papierbelegen; Thermopapier-Belege (besonders von Tankstellen und kleinen Cafés) verblassen innerhalb von Monaten.

Bankkonto

Du bist als Einzelunternehmer rechtlich nicht verpflichtet, ein separates Geschäftskonto zu haben — es wird aber dringend empfohlen. Es macht den Jahresabschluss viel schneller, und die Geschäftsbedingungen mancher Banken verbieten die geschäftliche Nutzung von Privatkonten.

Alles, was wirklich für deine Arbeit als Model nötig ist, kann in der Regel abgesetzt werden und mindert deinen steuerpflichtigen Gewinn.

Absetzbar

Sedcards, Comp Cards: Portfolio-Drucke
Testshootings: Portfolio-Fotografie, die du selbst bezahlst
Reisekosten: 0,30 €/km mit dem Auto (0,38 € ab dem ersten Kilometer für Pendelfahrten ab 2026), oder Bahn-/Flugtickets zum tatsächlichen Preis
Übernachtungen: Auf Geschäftsreisen
Verpflegungspauschalen: 14 € für An-/Abreisetage, 28 € für volle Tage in Deutschland; Auslandssätze variieren
Hair & Make-up: Tests, die du selbst zahlst
Agenturprovisionen: Die von deinen Honoraren einbehalten werden
Honorare: Steuerberater, Anwalt, Vertragsprüfung
Telefon und Internet: Nur der berufliche Anteil (typischerweise 30–70 %)
Software: Buchhaltungssoftware-Abos
Weiterbildung: Workshops, Sprachkurse, die direkt mit deiner Arbeit zu tun haben
Bankgebühren: Auf einem Geschäftskonto
Geräte: Laptop, Kamera — bei Nettopreis über ca. 800 € über mehrere Jahre abschreiben

In der Regel nicht absetzbar

Alltagskleidung: Auch wenn du sie für Castings trägst — entscheidend ist spezialisierte Berufskleidung, und das ist bei Mode-Modelarbeit fast nie der Fall
Standard-Hautpflege: Haarschnitte, Maniküre gelten als privat — enge Ausnahmen für bestimmte Shootings
Fitnessstudio: Mitgliedschaften
Alltägliche Kosten: Ernährung und Miete (außer bei streng abgegrenztem Arbeitszimmer — als Model schwer zu rechtfertigen)
Faustregel: Wenn ein Betriebsprüfer fragt, könntest du erklären, warum diese Ausgabe für die Arbeit war und nicht Teil deines Privatlebens? Wenn du dir nicht sicher bist, dokumentiere es sorgfältig oder lass es weg.

Zwei Sachen werden oft verwechselt — halte sie auseinander:

Agenturprovision (~20 %): Was deine Agentur für Vermittlung und Betreuung einbehält. Eine private Geschäftsvereinbarung, keine Steuer. Es ist weg — kommt nicht zurück.
Quellensteuer (§50a EStG): Eine echte Steuer, die der Auftraggeber unter Umständen vom Honorar abziehen und direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abführen muss. Standardsatz: 15 % plus 0,825 % Solidaritätszuschlag — also rund 15,825 % insgesamt, oft auf 15 % gerundet.

Wann gilt §50a für Models?

Streng genommen ist §50a für „künstlerische, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen“ gedacht. Reine Modelarbeit liegt in einer Grauzone, weil das deutsche Steuerrecht Models als Gewerbetreibende und nicht als Künstler einstuft.

Laufsteg, Editorial, Performance: Wird oft als unter §50a fallend behandelt, Quellensteuer wird einbehalten
Reine Commercial/E-Commerce/Katalog-Arbeit: Wird teilweise als außerhalb von §50a behandelt, keine Quellensteuer
Bildrechte und Nutzungshonorare: Lösen fast immer §50a aus (Lizenzgebühren unabhängig von der Tätigkeit)

Verschiedene Agenturen handhaben das unterschiedlich. Bestätige immer mit dem Buchenden vor Vertragsabschluss, ob dein Honorar brutto oder netto nach Quellensteuer ist.

Was du als ausländisches Model wissen solltest

Abführung: Die Quellensteuer wird von der Agentur oder dem Kunden ans BZSt abgeführt, nicht von dir
Steuerbescheinigung: Du solltest eine Bescheinigung über den einbehaltenen Betrag bekommen — bewahre sie auf
DBA: Dein Heimatland hat in der Regel ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Die Quellensteuer kann oft angerechnet oder zurückerstattet werden
EU/EWR-Bürger: Tatsächliche Betriebsausgaben können vor Berechnung der 15 % abgezogen werden — erfordert Dokumentation im Voraus
Freigrenze: 250 Euro pro Auftritt/Shoot kann gelten und kleinere Jobs ganz steuerfrei lassen

Was du tun solltest, bevor du einen deutschen Job aus dem Ausland annimmst

1Frag, ob das Honorar brutto oder netto nach Quellensteuer ist
2Frag, wer die Anmeldung beim BZSt übernimmt — Agentur oder Produktion
3Fordere nach der Zahlung eine Steuerbescheinigung an
4Bewahre alle Belege auf (Reise, Hotel, berufliche Ausgaben) — sie reduzieren die Bemessungsgrundlage
5Frag deinen Steuerberater zu Hause, wie du die Anrechnung oder Rückerstattung beantragst
Unterschreibe keinen „Netto“-Deal, ohne zu verstehen, was abgezogen wird. Viele Models stellen erst bei der Auszahlung fest, dass aus „2.000 Euro Honorar“ nach Provision und Quellensteuer 1.200 Euro wurden.

Am Ende des Kalenderjahres (das deutsche Steuerjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember) reichst du ein:

1Einkommensteuererklärung — einschließlich der Anlage G für gewerbliche Einkünfte
2Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) — eine einfache Aufstellung der Einnahmen minus Ausgaben. Keine doppelte Buchführung nötig.
3Umsatzsteuererklärung — nur, wenn du kein Kleinunternehmer bist
4Gewerbesteuererklärung — nur, wenn dein Gewinn 24.500 Euro übersteigt

Alles wird elektronisch über ELSTER (kostenlos) oder über Software wie WISO, Taxfix, Accountable oder sevdesk eingereicht.

Fristen

31. Juli des Folgejahres, wenn du selbst einreichst. 28./29. Februar des darauffolgenden Jahres, wenn du einen Steuerberater nutzt. Verpasste Fristen lösen automatische Verspätungszuschläge aus.
Gewerbeanmeldung: Auch für Minderjährige möglich mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern — und in manchen Fällen mit Zustimmung des Familiengerichts
Geschäftsfähigkeit: Sobald mit Elternzustimmung angemeldet, ist das minderjährige Model im Rahmen des Geschäftsbetriebs voll geschäftsfähig — kann selbst Verträge unterschreiben und Rechnungen im eigenen Namen ausstellen
Einnahmen: Einnahmen gehören rechtlich dem Minderjährigen, nicht den Eltern. Ein eigenes Bankkonto auf den Namen des Minderjährigen wird dringend empfohlen
Arbeitsschutz: Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Arbeitszeiten, Pausen und Schulbesuch — auch für selbstständige Minderjährige
Schulzeit: Für Tagesjobs während der Schulzeit kann eine Genehmigung der Schulbehörde nötig sein
Steuerpflichten: Dieselben wie für Erwachsene — Steuernummer, Einkommensteuererklärung, ggf. Umsatzsteuer

Empfohlener Aufbau

Eltern übernehmen administrative Aufsicht, aber Bankkonto, Steueranmeldung und Einnahmen bleiben vom ersten Tag an klar auf den Namen des Minderjährigen.

Für kleine Gewerbetreibende ist das nicht häufig, aber es kann passieren — vor allem, wenn sich deine Zahlen stark verändern oder deine Ausgaben ungewöhnlich aussehen.

Ankündigung: Das Finanzamt kündigt im Voraus an, meist Wochen vorher
Zeitraum: Geprüft werden in der Regel 3 bis 5 Jahre an Unterlagen
Prüfungsinhalt: Die Prüfer wollen sehen, dass deine Zahlen mit deinen Belegen übereinstimmen — Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge
Bei sauberen Unterlagen: Eine Prüfung ist vor allem lästig, kein Drama
Bei Unsicherheit: Genau der Moment, einen Steuerberater hinzuzuziehen — und sei es nur, um dabei zu sein
Das Beste, was du tun kannst: Sauber und ordentlich Unterlagen führen, von Anfang an. Dafür gibt es die GoBD-Regeln.

Ehrliche Antwort: Es kommt darauf an, und die Qualität schwankt enorm.

Ein guter Steuerberater

Ersparnis: Spart dir mehr, als er kostet — vor allem mit wachsendem Einkommen
Branchenkenntnis: Kennt die Besonderheiten deiner Branche (oder ist bereit, sie zu lernen)
Expertise: Findet Dinge, die du übersehen würdest — Abschreibungen, Freibeträge, strukturelle Entscheidungen
Service: Übernimmt Prüfungen, Fristverlängerungen und den Schriftverkehr mit dem Finanzamt
Frist: Reicht zur längeren Frist (28./29. Februar) ein statt zum 31. Juli

Ein schlechter Steuerberater

Generisch: Behandelt dich generisch, nutzt Vorlagen, übersieht branchenspezifische Themen
Unzuverlässig: Ruft nicht zurück, verpasst Fristen — und am Ende zahlst du Bußgelder
Überteuert: Verlangt Premium-Honorare für einfache Dateneingabe, die Software auch könnte
Die unschöne Wahrheit: Es gibt mehr mittelmäßige Berater als gute, und ein schlechter kann dich erheblich kosten — sowohl an Geld als auch an Stress.

Ein vernünftiger Ansatz

GewinnEmpfehlung
Unter 15.000 €/JahrSoftware reicht (Accountable, sevdesk, Taxfix, WISO)
15.000–40.000 €Software, oder einmalige Beratung (1–2 Std., 100–250 €)
Über 40.000 €, international, oder USt-pflichtigBerater lohnt sich meistens — aber sorgfältig wählen

Wie du einen guten findest

Empfehlungen: Frag andere Models oder Selbstständige in kreativen Branchen
Erfahrung: Such nach Beratern mit Erfahrung bei kreativen Freiberuflern
Erstgespräch: Mach ein Erstgespräch, bevor du unterschreibst
Schriftlich: Vereinbare Umfang und Honorarstruktur schriftlich
Kommunikation: Wenn sie von Anfang an schleppend oder unklar ist, wird das nicht besser
Du kannst den Berater wechseln. Wenn dein aktueller nicht funktioniert, such einen neuen — deine Unterlagen gehören dir, nicht ihm.

Fast alles davon sind Papierkram-Themen. Eine saubere, vollständige erste Mail an die Buchhaltung der Agentur erspart dir Wochen.

Fehlerhafte Rechnung: Falscher Kundenname, fehlende Steuernummer, kein Kleinunternehmer-Hinweis, keine fortlaufende Rechnungsnummer, falscher Umsatzsteuerbetrag
Keine Steuernummer: Oft bei der Agentur vor der Auszahlung gebraucht
Bankdaten stimmen nicht: IBAN passt nicht zum Namen auf der Rechnung
Fehlende Unterlagen: Model-Release-Vereinbarung oder Vertragsunterschrift fehlt
Auslandsadresse: Zahlungen gehen trotzdem durch, aber langsamer; manche Agenturen brauchen ein zusätzliches Formular
Umsatzsteuer-Verwirrung: Die Agentur erwartet eine Rechnung mit USt, du schickst eine Kleinunternehmer-Rechnung (oder umgekehrt). Klär das vorher mit dem Booker.
1Sich nicht vor dem ersten Job anmelden — Rechnungen ohne Steuernummer auszustellen ist ein echtes Problem
2Die Umsatzsteuer ausgeben — wenn du Umsatzsteuer einnimmst, gehört sie nicht dir. Trenn sie ab.
3Nichts für die Einkommensteuer beiseite legen — die Rechnung kommt ein Jahr nach dem Einkommen, oft wenn das Geld weg ist
4Privates und Geschäftliches mischen — ein einziges Konto macht den Jahresabschluss doppelt so schwer
5Belege wegwerfen — ohne Nachweis kannst du die Ausgabe nicht absetzen, auch wenn sie berechtigt war
6Einkommen auf dem Anmeldebogen unterschätzen — führt im Folgejahr zu einer großen Nachzahlung
7Die Einkommensgrenze der Familienversicherung ignorieren (für Studierende unter 25)
8„Mach ich später“-Mentalität — verspätete Erklärungen, Zahlungen und Voranmeldungen lösen automatische Bußgelder aus
9Sich auf mündliche Agentur-Absprachen verlassen — Honorare, Provisionen und alle Abzüge schriftlich vor dem Job festhalten
10Nicht fragen, ob ein Honorar brutto oder netto ist — vor allem bei internationalen Jobs
1Steuernummer (vom Finanzamt)
2Ein Bankkonto auf deinen Namen mit IBAN und BIC
3Eine Rechnungsvorlage — Papier oder digital — mit allen §14-UStG-Pflichtangaben
4Ein einfaches Ablagesystem (digital oder physisch) für Belege
5Eine bestehende Krankenversicherung
6Ein separates Unterkonto oder ein Sparbeutel für Steuern
7Eine Erinnerung im Kalender für die Steuerfrist am 31. Juli

Das ist die Grundlage. Alles Weitere baut darauf auf.

Dieser Leitfaden dient zu Informationszwecken und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Regeln ändern sich. Deine Situation kann anders sein. Sprich mit einem Steuerberater oder deinem zuständigen Finanzamt, bevor du Entscheidungen triffst — besonders, wenn du international arbeitest, über den Grundfreibeträgen verdienst oder unsicher bist, wie ein bestimmter Job abgerechnet werden soll.

Zuletzt aktualisiert: April 2026

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